Gehe direkt zu:

Bitte waehlen...

  1. Zuruck
  2. 1880
  3. 1890
  4. Weiter

Der Prozess in Landau 1833

zuletzt aktualisiert: 18.05.2007

"Vollständige Verhandlungen…" eine Dokumentation des Gerichtsprozesses, herausgegeben von Ludwig Hoffmann, einem ehemaligen Mitarbeiter Siebepfeiffers
"Vollständige Verhandlungen…" eine Dokumentation des Gerichtsprozesses, herausgegeben von Ludwig Hoffmann, einem ehemaligen Mitarbeiter Siebepfeiffers

Der Prozess gegen die Organisatoren des Festes wegen Hochverrats durch Aufruf zum Umsturz fand zwischen 29. Juli und 16. August 1833 vor dem Assisengericht, d.h. einem Gericht, in dem Geschworene die Schuldfrage klärten, in Landau statt. Aus Angst vor Unruhen war der Prozess in die Festungsstadt verlegt worden. Von den dreizehn Angeklagten waren allerdings nur sieben im ehemaligen „Hotel Schwan", das als Sitzungssaal diente, anwesend. Dr. Ernst Große, Dr. Daniel Pistor, Friedrich Schüler, Savoye und Geib hatten sich im Juni 1832 einer Verhaftung durch Flucht entzogen, die Anklage gegen Melchior Baumann wurde separat verhandelt. Die Verhandlungen wurden durch den Stenographen Franz Xaver Gabelsberger in der von ihm erfundenen Kurzschrift festgehalten.


Zentralgefängnis in Kaiserslautern
Das Zentralgefängnis in Kaiserslautern, in dem Wirth seine Haftstrafe verbüßte

Die Anklage hatte 77 Zeugen geladen, von denen allerdings selbst staatliche Beobachter des Festes zugeben mussten, keine direkte Umsturzaufforderung vernommen zu haben. Am 8. August 1833 hielt Wirth eine fast sieben Stunden dauernde Verteidigungsrede, die von einigen der über 700 Zuhörer mehrmals durch Jubel unterbrochen wurde. Nach vierstündigen Beratungen entschieden die Geschworenen am 16. August 1833, dass alle Angeklagten nicht schuldig seien. Alleine die Tatsache, dass vor einem Geschworenengericht, also einer der „rheinischen Institutionen", verhandelt wurde, hatte die Angeklagten vor einer Verurteilung bewahrt. Denn Wirth und Siebenpfeiffer wurden wegen Beleidigungen von Beamten in weiteren Prozessen ohne Geschworene zu Höchststrafen von je zwei Jahren Haft verurteilt, wobei Siebenpfeiffer im Gegensatz zu Wirth die Möglichkeit zur Flucht ergriff.


Hinweis: Diese Webseite wird vom IGL auch Jahre nach Abschluss des Projekts weiterhin zur Verfügung gestellt. Die unten angezeigten Inhalte sind aber veraltet und spiegeln möglicherweise nicht den aktuellen Forschungsstand wider. Klicken Sie auf diese Meldung, um sie auszublenden.